Vertragsbedingungen Stand 6. Januar 2023
ANANDAYA Yoga in der Gesundheitspraxis Hattingen • Astrid Hanke-Distelrath
Friedrichstr. 27 • 45525 Hattingen • Tel. 0178 / 1425368 • Steuernr: 323/5019/2473
www.gesundheitspraxis-hattingen.de • [email protected]
§1 Vertragsabschluss/-rücktritt/-kündigung
Mit Unterzeichnung der Anmeldung kommt der Vertrag zu den hier beschriebenen Vertragsbedingungen zwischen den Yoga Teilnehmern / Teilnehmerinnen und der Gesundheitspraxis, Astrid Hanke-Distelrath, zustande. Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen.
§2 Leistungen
Es werden zwei Modelle der 10er Karte zur Auswahl angeboten: Modell Flex und Modell Fix:
Modell Flex:
Eine Yoga 10er Karte ist insgesamt an 13 aufeinanderfolgenden Kurswochen und nur für die gewählte Kurseinheit gültig.
Modell Fix:
Eine Yoga 10er Karte ist insgesamt an 10 aufeinanderfolgenden Kurswochen und nur für die gewählte Kurseinheit gültig.
Im Anmeldeformular sind die jeweiligen Preise aufgeführt. Nach Absprachen mit der Gesundheitspraxis Hattingen können Kurseinheiten gewechselt werden. Eine Yoga 10er Karte kann nur nach Absprache mit der Gesundheitspraxis Hattingen an Dritte weitergegeben werden. Über die Veranstaltungstermine wird regelmäßig informiert. An gesetzlichen Feiertagen finden keine Veranstaltungen statt.
§3 Organisatorisches
Die Festlegung von Kursstunden obliegt alleine der Gesundheitspraxis Hattingen. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin hat keinen Anspruch darauf, Kursstunden außerhalb der vorgegebenen Zeiten zu belegen. Die Gesundheitspraxis Hattingen ist berechtigt, Kurse bei geringer Beteiligung abzusagen bzw. einen alternativen Termin vorzuschlagen. Die Gestaltung des Unterrichts, dessen Inhalt sowie die Auswahl der Unterrichtsräume steht der Gesundheitspraxis Hattingen frei. Änderungen der Angebote und Termine bleiben der Gesundheitspraxis Hattingen vorbehalten. Unter Berücksichtigung der optimalen Kapazitätsauslastung der Yoga Kurse kann es notwendig sein, den Termin zu verlegen oder den Kurszeitraum zu verlängern. Dies obliegt allein der Gesundheitspraxis Hattingen. Um die Kurse optimal planen zu können, ist eine verbindliche Zu- oder Absage bis spätestens 12 Stunden vor Beginn der Kursstunde erforderlich.
§4 Haftung/Haftungsausschluss/Haftungsbeschränkungen
Das Betreten der Räumlichkeiten der Gesundheitspraxis, der Aufenthalt darin und das Praktizieren von Yoga erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung der Gesundheitspraxis für Personen- und/oder Sachschäden sowie für den Verlust von Sachen/Wertgegenständen ist ausgeschlossen. Für Garderobe wird keinerlei Haftung übernommen.
§5 Hinweise zum Datenschutz
Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben. Eine jede darüber hinausgehende Nutzung dieser Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf der Einwilligung des Betroffenen. Sie sind gemäß Artikel 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Gesundheitspraxis (Vertragspartner) um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen.
Gemäß Artikel 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Gesundheitspraxis (Vertragspartner) die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
§6 Schriftform
Änderungen und/oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§7 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.